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Ideengeschichte - Moses

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Ideengeschichte - Moses

Zinsverbot in der Antike

Schon in der Antike erlebten die Menschen, dass es bisweilen unvermeidlich ist sich zu verschulden, aber Zinslasten den Schuldner in einen Strudel ziehen und um Haus und Hof bringen können. In vielen Ländern galt deshalb für Zinsen eine Obergrenze. Im alten Israel waren dagegen Zinsen gänzlich verboten (so 2. Mose 22, 24/5; 3. Mose 25, 35-37; 5. Mose 23, 19-20).

Dass dieses Verbot nur unter Juden und nicht gegenüber Fremden galt (so ausdrücklich 5. Mose 23, 20), entsprach allen alten Rechtsordnungen, die ihren sozialen Schutz verständlicherweise nur den Angehörigen des eigenen Volkes zubilligten. Und doch erleichterte diese Unterscheidung später den Christen, die Juden in das Geldgeschäft abzudrängen und ihnen die Sündenbockrolle des Leihens gegen Zins aufzubürden.

Wie auch andere griechische und römische Philosophen folgert Aristoteles die Unzulässigkeit des Zinses dagegen aus der Natur der Sache und damit unabhängig von der Volkszugehörigkeit.

7.2 a und 7.2 b